67691 Hochspeyer
Dieses moderne Einfamilienhaus
Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch alle detaillierten Angaben zu für das betreffende Einfamilienhaus Nr. 2 ( siehe nachfolgenden Lageplan für genaue Zuordnung ) Dieses Haus befindet sich in der fortgeschrittenen Bauphase und die Fertigstellung ist für das Quartal 4 2024 geplant.
Das Haus ist voll unterkellert.
Gehobene Ausstattung. Markenprodukte. Hohe Anzahl an Steckdosen & Schaltern.
Heizsystem: Luft-Wasser-Wärmepumpen von BOSCH, garantiert Unabhängigkeit von Gas o. Ä.
Folgendes KNX System kann gegen Aufpreis dazu gebucht werden:
KNX System, ein intelligentes Bussystem der Elektroinstallationen zur Vernetzung und Steuerung von Komponenten der
Haus- und Gebäudetechnik, z. B. der elektrischen Rollläden, Fußbodenheizung, Lichtschalter und Thermostate.
Auf ca. 3.700 m² großem Anwesen, umgeben von Sandsteinmauer, aufgelockerte Neubauanordnung in erhöhter, exponierter
Lage im Ortskern Hochspeyers mit bestem Blick in den Pfälzer Wald. Ruhige Wohnlage mit sehr guter, fußläufiger Nahversorgung in Hochspeyer (z. B. Arztpraxen, Supermarkt, Apotheken, Bäcker, Schwimmbad, etc.) sowie optimaler Anbindung zum
ÖPNV (Bahnhof nur ca. 1 km entfernt). Zudem verkehrstechnisch sehr gute Anbindung an den Wirtschaftsraum Rhein-Neckar
(nur ca. 6 km entfernt von Autobahnabfahrt A6) und an das Stadtzentrum Kaiserslautern (nur ca. 9 km entfernt)
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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