67753 Reipoltskirchen
Ein äußerst gepflegtes Einfamilienhaus mit vielen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Übernahme des Mobiliars ist Verhandlungssache.
Neben dem Balkon im OG mit ca. 40 m² gibt es auch noch eine schöne Terrasse die zum Ausruhen, grillen usw. einlädt.
Es gibt echte Marmorböden und Parkett. Die doppelt verglasten Holzfenster sind in Top Zustand. Das Dach ist mit Glaswolle gedämmt.
Kurzum, ein Haus zum Wohlfühlen.
Angrenzend steht auch noch ein Bauplatz zur Verfügung mit ca. 443 m². Wasserentsorgung, Oberflächenwasser usw. sind schon mit der Gemeinde vereinbart. Strom muss noch gelegt werden. Dazu gibt es auch schon einen Bauplan zur Erstellung eines Bungalows.
Preis und Details müssen mit dem Eigentümer besprochen werden. Jedenfalls eine tolle Ergänzung zum Kauf des Hauses für die spätere Nutzung oder Vermarktung.
Kamin, Einbauküche, zwei Garagen mit Zugang zu den Kellerräumen uvm.
Reipoltskirchen ist eine Ortsgemeinde im westpfälzischen Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an.
Der Ort liegt im Tal des Odenbachs im Norden des Nordpfälzer Berglands. Zu Reipoltskirchen gehören auch die Wohnplätze Ausbacherhof, Ingweilerhof und Karlshof.
In der Gemarkung, die seit 750 an dem fränkischen Nahegau zugehörig war, stiftete der Franke Richbaldes – möglicherweise bereits im 8. Jahrhundert – eine Kirche. Um diese herum bildete sich im Lauf der Jahre eine Siedlung, die Richbaldeskirchen genannt wurde.
Der Ort, 1198 erstmals urkundlich erwähnt, war Hauptort und Amtssitz der unmittelbaren Reichsherrschaft Reipoltskirchen. Diese umfasste zuletzt 15 Dörfer und diverse Höfe, die sich mit etwa 3000 Einwohnern auf einer Fläche von rund 100 km² zwischen Alsenz und Lauter ausdehnten.
Die zum Oberrheinischen Reichskreis gehörende Herrschaft Reipoltskirchen blieb bis zu ihrer Besetzung durch französische Revolutionstruppen am 6. März 1793 reichsunmittelbar. 1816 fiel das Gebiet mit der linksrheinischen Pfalz an das Königreich Bayern, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es Bestandteil von Rheinland-Pfalz.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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