67705 Stelzenberg / Breitenau
Dieses großzügige Einfamilienhaus bietet eine durchdachte Raumaufteilung und viel Platz für die ganze Familie. Gelegen in einer ruhigen Wohngegend, überzeugt die Immobilie mit einem großen Garten, einem gemütlichen Kamin und einem ausgebauten Dachgeschoss.
Im Erdgeschoss befinden sich das geräumige Wohn- und Esszimmer, eine separate Küche, ein Gästezimmer sowie ein Gäste-Bad mit Wanne.
Das Obergeschoss beherbergt ein weiteres Wohnzimmer, drei großzügige Schlafzimmer sowie ein Badezimmer. Von hier aus gelangt man auf den sonnigen Balkon, der einen wunderbaren Blick ins Grüne bietet.
Das Dachgeschoss wurde vollständig ausgebaut und verfügt über zwei weitere Schlafzimmer, die sich ideal als Kinderzimmer, Büro oder Hobbyräume eignen.
Im Kellergeschoss stehen ein Heizraum, ein großer Kellerraum für zusätzlichen Stauraum sowie eine Garage zur Verfügung.
Dieses Haus ist perfekt für Familien, die ein Zuhause mit viel Platz und einem schönen Außenbereich suchen.
Aktuell werden die Zimmer im Anwesen teilweise an Studenten vermietet.
Eine Besichtigung ist nach Rücksprache jederzeit möglich.
– Kamin
– Balkon
– Um- und Ausbau 1980
– Garten mit Schuppen
– Ausgebautes Dachgeschoss
– Unterkellert
– Glasfaseranschluss
– Kunstofffenster (2-Fach verglast)
Stelzenberg ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Landstuhl an.
Die Gemeinde liegt im Biosphärenreservat Pfälzerwald. Stelzenberg befindet sich ungefähr zwischen der Stadt Kaiserslautern (Entfernung zum Ortsanfang und somit zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau in Kaiserslautern etwa zehn Kilometer) und der Gemeinde Trippstadt (Entfernung zum Ortsanfang etwa sechs Kilometer). Zu Stelzenberg gehören zusätzlich die Wohnplätze und Weiler Alte Schmelz, Breitenau, Eisenschmelz, Forsthaus Horst und Walzwerk.[2] Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Kaiserslautern, Trippstadt, Schopp und Krickenbach. Das Naturschutzgebiet Aschbachtal-Jagdhausweiher befindet sich teilweise auf Gemarkung der Ortsgemeinde.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
„*“ zeigt erforderliche Felder an