66909 Herschweiler-Pettersheim
Dieses Einfamilienhaus überzeugt durch eine großzügige Raumaufteilung und bietet viel Platz für Familien sowie komfortables Wohnen auf mehreren Etagen. Garten, Terrasse und Balkon schaffen attraktive Außenbereiche und ergänzen das Raumangebot ideal.
Im Erdgeschoss befindet sich der zentrale Wohnbereich des Hauses. Die Küche ist mit einer Einbauküche ausgestattet und bietet gemeinsam mit der angrenzenden Speisekammer praktische Stauraummöglichkeiten. Das Wohnzimmer lädt zum gemütlichen Beisammensein ein und bietet Zugang zur Terrasse und in den Garten. Ergänzt wird diese Etage durch ein Schlafzimmer sowie ein Badezimmer.
Das Obergeschoss verfügt über insgesamt drei Schlafzimmer und bietet damit ausreichend Platz für die ganze Familie. Eines der Schlafzimmer ist zusätzlich mit einem separaten Ankleidezimmer ausgestattet. Ein weiteres Büro eignet sich ideal als Arbeitszimmer oder flexibel nutzbarer zusätzlicher Raum. Der Balkon sorgt auch auf dieser Etage für einen schönen Außenbereich.
Zusätzlichen Stauraum bietet das Kellergeschoss mit drei Kellerräumen sowie einer separaten Waschküche. Ein eigener Stellplatz rundet das Angebot ab.
Insgesamt bietet das Einfamilienhaus eine familienfreundliche Aufteilung mit großzügigem Platzangebot und einer gelungenen Kombination aus Wohnkomfort, Stauraum und attraktiven Außenflächen.
– Garten
– Terrasse
– Balkon
– Einbauküche
– Stellplatz
Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage von Herschweiler-Pettersheim, eingebettet in die reizvolle Landschaft des Westpfälzer Berglandes. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Kindergarten und Grundschule sind direkt im Ort vorhanden. Die umliegenden Wälder und Wanderwege bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Über die nahe gelegene A62 sind Kusel, Kaiserslautern und die umliegenden Gemeinden gut erreichbar.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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