66907 Glan-Münchweiler
Ein- bis Zweifamilienhaus mit Garten und 2 Garagen in Glan-Münchweiler
Das Haus teilt sich wie folgt auf:
ERDGESCHOSS: Großzügiger Eingangsbereich, Waschküche, Vorratsraum, 2 Lager- bzw. Hobbyräume 2 Garagen. Die Hobbyräume sind teilweise schon als Wohnraum ausgebaut und können bei Bedarf ebenfalls als kleine Wohnung ausgebaut werden.
OBERGESCHOSS (Hauptwohnung ca. 100 qm) : Wohn- und Esszimmer, Küche mit Speisekammer, Tageslichtbad, Schlafzimmer mit Balkon.
DACHGESCHOSS (ca. 68 qm): Wohnzimmer. Küche, 2 Schlafzimmer, Bad, seperates WC, Abstellraum, Logia
Das Objekt wird aktuell als großes Einfamilienhaus von den Verkäufern selbst genutzt und ist nicht vermietet. Besichtigungen nach Rückprache möglich.
– Photovoltaikanlage (10,3 kWp)
– Vollwärmeschutz
– 2 Garagen (große Garage mit Wallbox)
– Garten (eingezäunt)
– 2 Einbauküchen
– neue Haueinangangstür ca. 1 Jahr alt
– Heizung Gasbrennwert (2016) mit Flüssiggastank
– Neue Dacheindeckung (inkl. Dämmung)
– Neue Dachfenster (ca. 2019)
Glan-Münchweiler ist eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz, am Fluss Glan gelegen. Bis zum 1. Januar 2017 war sie Verwaltungssitz einer gleichnamigen Verbandsgemeinde. Glan-Münchweiler ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen.
Die Gemeinde liegt im Nordpfälzer Bergland in einer Mulde des Glantals. Die beiden Ortsteile sind Glan-Münchweiler und Bettenhausen.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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