67691 Hochspeyer
Zu diesem Preis geben wir dazu noch das Grundstück direkt neben der Villa mit 256 m². Für dieses Grundstück haben wir eine Baugenehmigung zum Bau eines Einfamilienhauses, das sogar mit 32.000,00 Euro KFW 55 Zuschuss gefördert ist, der bis Mai 2027 abrufbar ist.
Dies alles ist im Kaufpreis von 598.000,- Euro enthalten.
Zustand gut aufgrund von durchgängigem Betrieb ( Schwesternheim, Kindergarten, aber sanierungs – und modernisierungsbedürftig ) Durch eine Sanierung könnten folgende Wohnungsaufteilung generiert werden:
Wohnung 1 KG: 107 m²
Wohnung 2 EG: 128 m²
Wohnung 3 EG: 65 m² mit Terrassenerweiterung
Wohnung 4 EG: 61 m² mit Terrassenerweiterungsmöglichkeit
Wohnung 5 1. OG: 82 m² mit Balkonaustrittmöglichkeit
Wohnung 6 1. OG: 103 m² mit Balkon
Wohnung 7 DG. ca. 115 m² mit potentiellem Balkon ( mit zusätzlichem Dachboden als Nutzfläche )
Die Ortsgemeinde Hochspeyer mit ihren über 4.500 Einwohnern gilt als beliebter Wohnvorort von
Kaiserslautern (ca. 155.000 Einwohner, inkl. Amerikaner) und gewährleistet durch die verkehrstechnisch sehr gute Lage eine optimale Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Rhein-Neckar (nur ca.
6 km entfernt von der Autobahnabfahrt A6), sowie des Stadtzentrums Kaiserslautern (nur ca. 9 km
entfernt).
Es handelt sich um ein ortsbildprägende Jugendstilgebäude von
1929 (ehemaliges kirchliches Schwesternheim)
Da es an dieser Stelle keinen Durchgangsverkehr gibt und das Anwesen lediglich von Anliegerstraßen umgeben ist, handelt es sich um eine sehr verkehrsberuhigte Wohnlage.
Das Grundstück liegt ca. 400 m vom Ortskern entfernt, ca. 600 m von den nächsten beiden Supermärkten und ca. 1.200 m vom Bahnhof, ist fußläufig also sehr gut erreichbar. Arztpraxen (Zahnarzt,
Allgemeinmedizin) befinden sich unmittelbar am Anwesen
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
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