66877 Ramstein-Miesenbach / Miesenbach
Ausgesprochen gut florierende Gaststätte sucht neuen Pächter ab 1. März 2026
Schöne Lage mit angrenzender Turnhalle und darunter liegendem Kerweplatz, was eine zusätzliche Aufwertung für die Gaststätte bedeutet.
Unter dem Namen “ Aldo “ ist diese Gaststätte sein vielen Jahren bekannt. Besucher schätzen die große Auswahl und die Qualität der angebotenen Gerichte, sowie den freundlichen und professionellen Umgang.
Gewünscht ist ein Pächter der dieses schöne Lokal in dieser Tradition weiter führt.
Zu den üblichen Kosten wie Pachtzins, Nebenkosten und Kaution wird erwartet, dass der neue Pächter auch die komplett eingerichtete Küche übernimmt mit allen Geräten, Geschirr, Gläsern, Bestecken usw. zum Gesamtpreis von 30.000,- Euro. Danach kann der Restaurantbetrieb nahtlos weiter laufen.
Anfragen zu einer Besichtigung oder zu einem Exposee bitte an mail@HansSchenkel.com
1 Gastraum mit Buffet inkl. Tischen und Bestuhlung
2 Nebenräume inkl. Tischen und Bestuhlung
1 Spülküche
1 Essenküche
1 Toilettenanlage für Damen und Herren
1 Personaltoilette
1 Abstellraum
2 Lagerräume
1 Kühlraum für Getränkelagerung
1 Kühlraum für Lebensmittellagerung sowie einer Freiterrasse.
Ramstein-Miesenbach ist eine rheinland-pfälzische Stadt im Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie die nach Landstuhl gemessen an der Einwohnerzahl zweitgrößte Ortsgemeinde darstellt. Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört. Ramstein-Miesenbach ist gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen.
Der Stadtteil Ramstein erlangte durch die auf seiner Gemarkung angesiedelte Ramstein Air Base sowie durch das Flugtagunglück dort im Jahr 1988 überregionale Bekanntheit.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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