67691 Hochspeyer
Dieses moderne 5 Zimmer-Einfamilienhaus Nr. 02 (siehe
nachfolgenden Lageplan) mit großzügigem Keller, ca. 54m2,
verfügt über die höchste Energieeffizienz mit einer modernen
Luft-Wasser-Wärmepumpe (Buderus) und Fußbodenheizung in jedem Wohnraum und elektr. Rollläden.
Das Einfamilienhaus ist ab 1. März 2026 bezugsbereit.
Der Verkaufspreis ist ohne Küche. Gerne können wir Ihnen auch hierfür ein Angebot unterbreiten.
Anmerkung für Investoren und Anleger:
Lt. Experten rechnet man mit steigenden Zinsen und die 4 % sind im Gespräch. Dann ist jetzt die Zeit zum Investieren.
Für weitere Fragen, Exposé oder Besichtigung bitte Email an
mail@hansschenkel.com oder Tel. 0151 2265 1874
Gehobene Ausstattung. Markenprodukte. Hohe Anzahl an
Steckdosen & Schaltern.
Heizsystem:
Luft-Wasser-Wärmepumpe von Buderus; garantiert
Unabhängigkeit von Gas u. Ä.;
Fußbodenheizung in jedem Raum.
Sonderwünsche auf Anfrage möglich.
Das ca. 3.700 m2 große parkähnliche Anwesen mit 2
Mehrfamilienhäusern, 3 Einfamilienhäusern und einer
ortsbildprägenden Jugendstilvilla liegt in erhöhter, zentraler Lage
von Hochspeyer, fällt terrassenartig ab und ist von einer
massiven Sandsteinmauer umgeben, was dem
Neubau-Wohnpark einen besonderen Charakter verleiht.
Die aufgelockerte Neubauanordnung in erhöhter, exponierter
Lage im Ortskern Hochspeyers bietet besten Blick in den Pfälzer
Wald.
Die Ortsgemeinde Hochspeyer mit ihren ca. 5.000 Einwohnern
gilt als beliebter Wohnvorort im pfälzischen Kaiserslautern (ca.
150.000 Einwohner, inkl. 50.000 Amerikaner) und gewährleistet
durch die verkehrstechnisch sehr gute Lage eine optimale
Erreichbarkeit des Wirtschaftsraumes Rhein-Neckar (nur ca. 6 km
entfernt von der Autobahnabfahrt A6), sowie des Stadtzentrums
Kaiserslautern (nur ca. 9 km entfernt).
Durch die gute Infrastruktur ist die Nahversorgung (z. B.
Arztpraxen, Supermärkte,
Apotheken, Bäcker, Schwimmbad, Tankstelle, etc. ) in
Hochspeyer gesichert.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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