67714 Waldfischbach-Burgalben
Gemütliches Einfamilienhaus mit Doppelgarage in ruhiger Lage von Waldfischbach.
Das charmante Sandsteinhaus wurde ursprünglich Ende der 30er Jahre massiv errichtet und ist voll unterkellert. Die Gasheizung sowie neue Fenster wurden im Jahr 1995 installiert. Im Jahre 2000 wurde das Objekt teilweise innen renoviert.
Das Objekt teilt sich wie folgt auf:
Erdgeschoss: Eingangsflur mit Duschbad, Küche mit Zugang zur Terrasse, großes Wohn- und Esszimmer.
Obergeschoss: 2 Schlafzimmer, Badezimmer.
Der Garten ist angelegt und komplett eingezäunt.
Das Objekt ist aktuell vermietet. Die Nettojahreskaltmiete beläuft sich auf aktuell 6.000,00 €.
Aus Rücksicht auf die Mieter können wir leider keine Innenfotos zur Verfügung stellen.
Eine Besichtigung ist dennoch jederzeit nach vorheriger Terminabsprache möglich.
– Keller
– Parkettböden
– Fenster Kunstoff (Isolierverglasung)
– Terrasse
– Garten
– Elektrische Doppelgarage
Waldfischbach-Burgalben ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, die 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Waldfischbach und Burgalben entstand. Sie ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie zusätzlich angehört. Gemessen an der Einwohnerzahl ist sie die drittgrößte Ortsgemeinde des Landkreises Südwestpfalz und die zweitgrößte, die kein Stadtrecht besitzt.
Die Gemeinde Waldfischbach-Burgalben liegt am westlichen Rand des Pfälzerwalds, einer Teilregion der Pfalz, zwischen den Städten Kaiserslautern und Pirmasens, im sogenannten Pfälzischen Holzland. Westlich schließt sich die Sickinger Höhe an. Die Gemeinde besteht aus dem im Süden gelegenen Ortsteil Burgalben und dem im Norden befindlichen Waldfischbach. Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Steinalben, Geiselberg, Heltersberg, Clausen, Donsieders, Höheinöd und Hermersberg.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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