66901 Schönenberg-Kübelberg
Saniertes Einfamilienhaus in 66901 Schönenberg-Kübelberg.
Das Objekt wurde im Jahre 2019 kernsaniert sowie das Dach erneuert.
2021 wurde die Fassade erneuert und gedämmt.
ERGESCHOSS:
Großzügiges Wohnzimmer mit Spanndecke und LED-Beleuchtung, Esszimmer, Küche mit Speisekammer, Tageslichtbad mit Dusche.
OBERGESCHOSS:
5 Schlafzimmer, Tageslichtbad mit Wanne, Zugang zum Speicher (gedämmt) und Balkon.
KELLERGESCHOSS:
Zugang zum Garten, Heizraum, 4 Kellerräume.
AUSSENANLAGE:
Einfahrt und Terrasse teilweise geschottert – Außenanlage ist nicht fertiggestellt.
Großes Gewächshaus + Geräteschuppen.
Zum Objekt und im Preis inbegriffen gehört noch ein Waldgrundstück in unmittelbarer Nähe (ca. 1 km entfernt)
Die Immobilie wird aktuell nicht bewohnt und kann nach Rücksprache jederzeit besichtigt werden.
– Elektrische Rollläden
– Fußbodenheizung (EG)
– Spanndecke
– LED Beleuchtung
– Einbauküche
– Garten
– Garage
– Keller
– Waldgrundstück im Kaufpreis inbegriffen
Die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg war eine Gebietskörperschaft im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehörten sieben eigenständige Ortsgemeinden an, der Verwaltungssitz war in der namensgebenden Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg.
Am 1. Januar 2017 wurde die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg aufgelöst, die zugehörigen Gemeinden wurden der neuen Verbandsgemeinde Oberes Glantal zugeordnet.
Durch das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde verlief ab 1904 die Glantalbahn. Der Personenverkehr endete 1981, der Güterverkehr bis zum Bahnhof Schönenberg-Kübelberg dauerte bis 1989. Inzwischen wurde die Bahnstrecke innerhalb des Gebiets der ehemaligen Verbandsgemeinde abgebaut; die Trasse dient seit den 2000er Jahren dem Glan-Blies-Weg.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
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