66901 Schönenberg-Kübelberg
Sonniges Baugrundstück direkt am Waldrandhang in Schönenberg-Kübelberg (Ortsteil: Schmittweiler).
Das Grundstück liegt in ruhiger Lage direkt am Ortseingang von Schmittweiler und setzt sich aus 2 Flurstücken zusammen.
Es liegt bereits eine genehmigte Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Einfamilienhäuser vor. Aufgrund der Größe und Lage bietet das Grundstück allerdings auch diverese andere Ausbaumöglichkeiten.
Das Grundstück wurde in den letzten Jahren als Lager vom Eigentümer selbst genutzt. Das obere Plateau ist bereits aufgefüllt und begradigt. Weitere Vorbereitungsarbeiten können nach Absprache realisiert werden.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache jederzeit möglich.
– Genehmigte Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Einfamilienhäuser
– Erschlossen
Schönenberg ist ein Ortsteil der im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel liegenden Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg. Bis 1969 war Schönenberg eine eigenständige Gemeinde.
Der Ort liegt in der Region Westpfalz und in der Landschaft Saar-Nahe-Bergland im Tal des Kohlbachs. Schönenberg ist der mittlere der heute baulich zusammengewachsenen Ortsteile Kübelberg (westlich), Schönenberg und Sand (östlich). Der historische Ortskern von Schönenberg liegt bei der Protestantischen Kirche bzw. beim Rathaus. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 423.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
„*“ zeigt erforderliche Felder an