66955 Pirmasens / Erlenbrunn
Freistehendes Zweifamilienhaus mit großem Garten und Garage in Erlenbrunn (Pirmasens).
ERDGESCHOSS:
Ca. 70 qm große Wohnung bestehend aus 2,5 Zimmern, Küche und Bad.
Obergeschoss:
Ca, 110 qm große Wohnung über 2 Etagen mit 4 Zimmern, Küche, Bad und 2 Balkonen + Gäste-WC.
Das Objekt wurde im Jahr 2021 umfänglich modernisiert. So wurde eine neue Heizung + Heizkörper installiert, die Bäder wurden renoviert sowie der Innenausbau der Wohnungen wurde auf den aktuellen Stand gebracht.
Das Objekt steht aktuell leer und kann sofort bezogen / vermietet werden.
– Neue Heizung + Heizkörper
– Neue Bäder
– 2 Einbauküchen
– Voll unterkellert
– Garage
– Anbau
– 2 Balkone
Erlenbrunn ist seit 1969 ein Stadtteil von Pirmasens.
Pirmasens liegt am südwestlichen Rand des Pfälzerwalds im Nordwesten des Wasgaus, der vom Südteil des Pfälzerwalds und dem sich anschließenden Nordteil der Vogesen gebildet wird. Unmittelbar westlich schließt sich zum Zweibrücker Hügelland gehörende Pirmasenser Hügelland an. Die mittlere Höhe der hügeligen Kernstadt beträgt 387 m. Die Stadt wird komplett vom Landkreis Südwestpfalz umschlossen. Im Westen liegen die kreisfreie Stadt Zweibrücken und der Saarpfalz-Kreis, im Norden die Landkreise Kusel und Kaiserslautern, im Nordosten der Landkreis Bad Dürkheim, im Osten der Landkreis Südliche Weinstraße und im Süden die Staatsgrenze zu Frankreich mit den Départements Moselle und Bas-Rhin. Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Rodalben, Münchweiler an der Rodalb, Lemberg, Obersimten, Vinningen, Bottenbach, Nünschweiler, Höheischweiler und Petersberg.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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