66849 Landstuhl
Dieses ca. 2.731 m² große Gewerbegrundstück (zzgl. ca. 650 qm Verkehrsfläche) steht ab sofort zum Verkauf und bietet ideale Voraussetzungen für die Realisierung individueller Bauvorhaben. Dank eines bereits genehmigten, vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist eine schnelle, planungssichere Umsetzung möglich – ein klarer Vorteil für Investoren und Unternehmen, die zügig starten möchten.
Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielseitig: Ob Gewerbe, Produktion, Logistik oder Handel – das Grundstück lässt sich flexibel an unterschiedliche Anforderungen anpassen. Die Fläche eignet sich besonders für Unternehmen, die Wert auf Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und ein gewerblich geprägtes Umfeld legen.
– Voll erschlossen
– Genehmigter vorhabenbezogener Bebauungsplan vorliegend
– Ausgzeichnete Verkehrsanbindung
Das Grundstück befindet sich in gut sichtbarer Lage innerhalb eines etablierten Gewerbegebiets von Landstuhl. In der direkten Umgebung befinden sich unter anderem ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sowie ein REWE-Markt, wodurch eine hohe Besucherfrequenz und ein attraktives Umfeld gegeben sind.
Durch die präsente Lage bietet sich eine hervorragende Gelegenheit, ein Unternehmen sichtbar zu positionieren und von der vorhandenen Infrastruktur zu profitieren. Die Erschließung ist gesichert, und das gewerbliche Umfeld macht den Standort besonders interessant für verschiedenste Branchen.
Landstuhl liegt an der Sickinger Stufe, die zwei unterschiedliche Naturräume verbindet, im Norden die – überwiegend trockengelegte – Westpfälzische Moorniederung und im Süden die Sickinger Höhe. Es liegt im Taleinschnitt des Hembachs, der über den Mohrbach zum Glan entwässert. Im Süden des Stadtgebiets erheben sich der 462 Meter hohe Kahlenberg und der 453 Meter hohe Hörnchenberg.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
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Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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