66849 Landstuhl
Zentral gelegene Doppelhaushälfte im Zentrum von Landstuhl:
Raumaufteilung:
Erdgeschoss: Eingangsbereich mit Gäste-WC, großzügiges Wohn- und Esszimmer mit Zugang zum Balkon, Küche, Badezimmer, Schlafzimmer.
Obergeschoss: Großes Elternschlafzimmer mit Zugang zum Balkon, Badezimmer, 2 weitere Schlafzimmer.
Erfolgte Modernisierungen:
1963 – Anbau und Erweiterung des Wohnraumes
1989 – Neue Gasheizung
1989 – Erneuerung der Elektroinstallation
1989 – Teilweise Erneuerung der Fenster
2005 – Erneuerung Pufferspeicher
2010 – Renovierung Badezimmer OG
Das Objekt wird aktuell nicht mehr bewohnt und wird komplett geräumt.
Besichtigungen sind jederzeit nach Rücksprache möglich.
– Garten
– Carport
– Klimaanlage
– Parkettböden
– Keller
– Fenster Isolierverglasung
– 2x Zisterne im Garten
Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Landstuhl ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen.
Landstuhl grenzt im Norden an die – überwiegend trockengelegte – Westpfälzische Moorniederung und die Sickinger Stufe. Südlich und östlich liegt es am Rande des Pfälzerwaldes. Wenige Kilometer südlich beginnt die Sickinger Höhe. Im Süden des Stadtgebiets erstreckt sich zudem der 453 Meter hohe Hörnchenberg. Weiter südwestlich erstreckt sich der 428 Meter hohe Bildschachen.
Die Stadt grenzt im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an die Stadt Ramstein-Miesenbach, im Nordosten an Kindsbach, im Südosten an Bann, im Süden an Oberarnbach, im Südwesten an Mittelbrunn, im Westen an Langwieden und an Hauptstuhl.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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