66871 Pfeffelbach
Zur Vermietung steht eine vielseitig nutzbare Produktionshalle mit Lager-, Büro- und Aufenthaltsraum in Pfeffelbach. Das Objekt umfasst ca. 453 m² Gesamtfläche, davon ca. 341 m² Fertigungsfläche und rund 112 m² Lagerfläche. Ideal geeignet für Handwerks-, Produktions- oder Handelsbetriebe, die eine funktionale und gut erreichbare Gewerbefläche suchen.
Die Halle befindet sich im vorderen Teil des Gebäudes. Der hintere Bereich ist separat vermietet – der dortige Nutzer ist nur gelegentlich vor Ort und beeinträchtigt den Betrieb nicht.
Die Immobilie ist vollständig erschlossen und verfügt über Strom-, Wasser- und Heizungsanschluss. Ein robuster Industrieboden, ein großes Tor für Fahrzeuge sowie sehr gute Anlieferungsmöglichkeiten bieten optimale Voraussetzungen für reibungslose Arbeitsabläufe.
Ein separater Büro- und Aufenthaltsraum sorgt zusätzlich für angenehme Arbeitsbedingungen und Platz für Organisation oder Pausen. Die Nebenkosten werden je nach Nutzung individuell angepasst.
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Besichtigungen sind nach vorheriger Absprache jederzeit möglich.
Auf Wunsch kann die Halle auch käuflich erworben werden – weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
– Büroraum
– Aufenthaltsraum mit Küche
– Badezimmer mit Dusche
– Starkstrom
– LED Beleuchtung
– Sektionaltor
– Freifläche
Pfeffelbach ist ein kleiner Ort in der Westpfalz. Er liegt im Nordpfälzer Bergland innerhalb dessen Teilbereich Kuseler Bergland und befindet sich an der Grenze zum Saarland. Zu Pfeffelbach gehören zusätzlich die Wohnplätze Altmühle, Bremmenmühle, Schwarzbornermühle und Wasserwerk.[2] Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Berschweiler bei Baumholder, Thallichtenberg, Ruthweiler, Kusel, Ehweiler, Albessen, Herchweiler, Freisen und Reichweiler.
Pfeffelbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan an, innerhalb derer sie gemessen an der Fläche die drittgrößte und gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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