66879 Kottweiler-Schwanden
Ruhig gelegenes Einfamilienhaus mit Garten und Garage in Kottweiler.
Das Objekt wurde vor ca. 10 Jahren großzügig renoviert. In diesem Zuge wurden die Fenster im Erdgeschoss erneuert sowie die Küche und teilweise der Innenausbau + Fassade. Die Heizung wurde im Jahre 2014 erneuert.
RAUMAUFTEILUNG:
Erdgeschoss: Eingangsbereich mit Gäste-WC, Esszimmer mit Zugang zur Küche, Wohnzimmer mit Anbau und angrenzender Terrasse, 1 Schlafzimmer mit angrenzendem Badezimmer.
Obergeschoss: Duschbad mit Tageslicht, 4 Schlafzimmer, Zugang Dachspeicher
Im Jahre 1980 erfolgte der Anbau im Wohnzimmer. Im Jahre 1990 wurde das Objekt erstmals komplett renoviert inkl. Erneuerung der Installationstechnik, Bäder, Bodenbeläge und Fenster.
Das Objekt ist zur Zeit noch vermietet bis Mitte Sommer. Besichtigungen können jederzeit nach Rücksprache erfolgen.
– Garten (eingezäunt)
– Garage
– Keller
– Kunstofffenster Isolierverglasung
– Einbauküche
– Kleine Terrasse
Das Einfamilienhaus befindet sich in ruhiger Lage in einem Wohngebiet in Kottweiler-Schwanden.
Kottweiler-Schwanden ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach an.
Das Dorf liegt am Rande des Biosphärenreservats Pfälzerwald. Die Gemeinde wird vom Schwanderbach, einem Zufluss des Mohrbachs, durchflossen.
Kottweiler-Schwanden besteht aus den beiden Ortsteilen Kottweiler und Schwanden.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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