67661 Kaiserslautern
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde im Jahr 2001 erbaut und ist aktuell komplett vermietet.
ERDGESCHOSS:
82 qm große Gewerbeeinheit welche derzeit als Büro vermietet wird. Ausgestattet mit einer Küche, Abstellraum, einem Lager und zwei getrennten WC’s.
1. OBERGESCHOSS:
88 qm große Wohneinheit mit 2 Schlafzimmern, zwei Bädern, Wohnzimmer, sep. Esszimmer, Küche, Balkon und Gäste-WC.
DACHGESCHOSS:
70 qm große Wohneinheit mit 3 Zimmern, Küche, Bad und zwei Balkonen.
Die aktuelle Jahresnenettokaltmiete beläuft sich auf 26.280,00 €.
Zusätzlich bietet das Objekt eine große Garage mit Werkstatt (aktuell nicht vermietet) und 5 PKW-Stellplätze vor und seitlich des Anwesens.
– Gasetagenheizungen
– Isolierverglasung
– Stellplätze
– Garage
Die Immobilie befindet sich im westlichen Stadtgebiet von Kaiserslautern mit einer sehr guten Autobahnanbindung (A6 Mannheim-Saarbrücken) und der A63 aus Mainz. Der Hauptbahnhof ist Haltepunkt der ICE-Verbindung Frankfurt-Saarbrücken-Paris.
Kaiserslautern liegt 251 Meter über dem Meeresspiegel am nordwestlichen Rand des Pfälzerwaldes im Kaiserslauterer Becken, das wiederum Teil der St. Ingbert-Kaiserslauterer Senke ist. Das Stadtgebiet dehnt sich im Westen in das Landstuhler Bruch aus, das im Süden von der Sickinger Höhe begrenzt wird. Der Nordwesten des Stadtgebiets hat Anteil am Reichswald und reicht bereits bis an das Nordpfälzer Bergland heran. Die nächsten größeren Städte sind Ludwigshafen am Rhein, etwa 50 km östlich, Mainz etwa 70 km nordöstlich und Saarbrücken etwa 60 km westlich.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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