66851 Hauptstuhl
Diese gepflegt Doppelhaushälfte bietet großzügigen Wohnkomfort, eine durchdachte Raumaufteilung und zahlreiche Ausstattungsmerkmale, die sowohl Familien als auch anspruchsvolle Eigennutzer überzeugen.
Im Erdgeschoss empfängt Sie ein lichtdurchflutetes Wohn- und Esszimmer mit direktem Zugang zur sonnigen Terrasse und dem eingezäunten Garten – ein idealer Ort für entspannte Stunden im Freien. Die separate Küche bietet ausreichend Platz für kulinarische Entfaltung. Ein Gäste-WC rundet diese Ebene komfortabel ab.
Das Obergeschoss verfügt über drei gut geschnittene Schlafzimmer, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten als Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer bieten. Zwei moderne Bäder sorgen für hohen Wohnkomfort, wobei eines der Bäder direkt an das Hauptschlafzimmer angeschlossen ist. Ein zusätzlicher Abstellraum bietet praktischen Stauraum sowie Anschlussmöglichkeiten für Waschmaschine und Trockner.
Ein besonderes Highlight ist das ausgebaute Dachgeschoss mit einem großzügigen Studio, das sich ideal als Homeoffice, Hobbyraum oder zusätzlicher Wohnbereich eignet.
Zur Ausstattung des Hauses gehören außerdem eine Garage sowie zwei zusätzliche Stellplätze, die bequemes Parken für die ganze Familie und Besucher ermöglichen.
Die Immobilie steht aktuelll leer und kann demnach direkt bezogen oder vermietet werden.
– Garten
– Garage
– Gäste-WC
– ausgebautes Studio
– Terrasse
– 2 Stellplätze
– Neue Heizungsanlage (2024)
– Neuer Anstrich Fassade (2021)
Die Doppelhaushälfte befindet sich in einem ruhigen und gepflegten Wohngebiet von Hauptstuhl mit überwiegend wohnwirtschaftlicher Bebauung. Die Lage überzeugt durch ein angenehmes, familienfreundliches Umfeld mit wenig Durchgangsverkehr. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie die Anbindung nach Landstuhl und Kaiserslautern sind gut erreichbar. Dadurch ist die Immobilie sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger eine attraktive Wahl.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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