Fohnbachstraße 11, 66976 Rodalben
ERDGESCHOSS:
– Eingangsbereich (Windfang + Flur mit Kachelofen, Gäste-WC, Küche mit separatem Eingang, großes Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur Terrasse und Garten.
OBERGESCHOSS:
– 4 Schlafzimmer, kleines Arbeitszimmer, Tageslichtbad mit Dusche und Wanne, großer Balkon mit Zugang zu 3 Schlafzimmern.
KELLERGESCHOSS:
– Einliegerwohnung (ca. 35 qm) mit Badezimmer, Küche und eigenem Freisitz, 2 Kellerräume, große Waschküche, Heizungsraum.
AUSSENALAGE:
– Angelegter Garten, große Garage mit Zugang von beiden Seiten.
SONSTIGES:
Das Objekt befindet sich in einem insgesamt gepflegten Zustand und steht aktuell leer.
In den letzten Jahren wurden folgende Renovierungs- / Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt:
– Neuanstrich der Fassade (Rückseite) in 2022
– Renovierung des Gäste-WC’s in 2013
– Neue Heizung + Installation Solaranlage in 2009
– Kachelofen
– Solaranlage
– Einliegerwohnung
– Großer Garten
– 2x Einbauküchen
– Garage
– Keller
Das Objekt befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße in Rodalben.
Rodalben ist eine Kleinstadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Südwestpfalz und Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde. Mit rund 6700 Einwohnern ist sie die größte Kommune des Landkreises. Rodalben ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Rodalben liegt im mittleren Pfälzerwald in dessen Teilbereich Gräfensteiner Land. Die Stadt Pirmasens, zugleich Verwaltungssitz des Landkreises Südwestpfalz, ist fünf Kilometer entfernt. Zu Rodalben gehören zusätzlich die Wohnplätze Am Entenstein, Am Köpfel, Apostelmühle, Auf der Heide, Geißbühl, Germerstal, Grünbühl, Horbergsiedlung, Imsbachermühle, Langenbach, Lindersbach und Neuhof.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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