67685 Weilerbach
Teilweise renoviertes Einfamilienhaus in Weilerbach zur Fertigstellung.
Raumaufteilung:
ERDGESCHOSS: Eingangsbereich, Küche mit Abstellraum, Tageslichtbad, Wohnzimmer mit Zugang zum großen Balkon, Schlafzimmer.
OBERGESCHOSS: 3 Schlafzimmer
An dem Objekt wurden in den Jahren von 2018-2019 bereits teilweise Renovierungsarbeiten durchgeführt:
– Neue Dacheindeckung
– Neue Kunstofffenster
– Dämmung der Außenwände und Neuanstrich der Fassade
Der Innenbereich ist renovierungsbedürftig.
Das Objekt wird aktuell noch von den Eigentümern bewohnt, kann aber kurzfristig übernommen werden.
– Vollwärmeschutz
– Neues Dach (2018)
– Neue Kunstoffenster (2018)
– Eingezäunter Garten
– Einbauküche
– Keller
Das Objekt befindet sich an einer Durchfahrtsstraße in Weilerbach.
Weilerbach ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Weilerbach, der sie auch angehört, und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Weilerbach liegt elf Kilometer nordwestlich von Kaiserslautern. Südlich des Siedlungsgebiets erstreckt sich der Reichswald. Zu Weilerbach gehören auch die Wohnplätze An den Kreuzen, Eichwieserhof, Obere Pfeifermühle, Samuelshof, Schellenbergerhof und Ziegelhütte.[3] Weiter liegt in der Gemarkung die Wüstung Atzehausen mit dem Samuelhof. Nachbargemeinden sind Erzenhausen, Eulenbis, Rodenbach, Stadt Kaiserslautern (Stadtteil Einsiedlerhof), Ramstein-Miesenbach, Mackenbach und Schwedelbach.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
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