66484 Kleinsteinhausen
In idyllischer Feldrandlage eines gewachsenen Wohngebiets entsteht die Möglichkeit für modernes, minimalistisches Wohnen in Form eines Tinyhouses. Dieses innovative Wohnkonzept vereint Nachhaltigkeit, Effizienz und individuellen Lebensstil – ideal für alle, die sich bewusst für ein reduziertes und naturnahes Leben entscheiden möchten.
Das angebotene Grundstück ist voll erschlossen und bietet die perfekte Grundlage für die Umsetzung eines Tinyhouses. Die ruhige, ländlich geprägte Umgebung schafft eine besondere Lebensqualität mit viel Natur direkt vor der Haustür und gleichzeitig guter Anbindung an umliegende Orte und Städte.
Die Bebauung richtet sich nach dem geltenden Bebauungsplan, der grundsätzlich eine Nutzung mit ein bis zwei Wohneinheiten vorsieht. Neben dem Tinyhouse besteht somit auch die Möglichkeit, alternativ ein klassisches Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Mehrgenerationenhaus zu realisieren.
Im gleichen Gebiet stehen zudem weitere Grundstücke zur Verfügung, sodass individuelle Wünsche und Konzepte flexibel umgesetzt werden können.
Eine seltene Gelegenheit für alle, die modernes Wohnen neu denken und die Vorteile eines Tinyhouses mit der Ruhe und Weite des Landlebens verbinden möchten.
– Erschlossen
– Neubaugebiet
– Feldrandlage
Die Immobilie befindet sich im neu erschlossenen Neubaugebiet in Kleinsteinhausen in idyllischer Lage direkt am Feldrand.
Kleinsteinhausen liegt im Westen des Landkreises Südwestpfalz im Zweibrücker Hügelland in einer fruchtbaren Höhenmulde, gleich weit entfernt von Zweibrücken und Pirmasens, nahe der Grenze zu Frankreich. Südwestlich befindet sich Großsteinhausen, im Norden Walshausen, im Nordosten Nünschweiler, und südöstlich Bottenbach. zur Gemeinde gehören zusätzlich die Wohnplätze Ölmühle und Stampermühle.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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