66484 Kleinsteinhausen
In idyllischer Feldrandlage eines gewachsenen Wohngebiets befindet sich dieses attraktive Neubaugrundstück, das sich ideal zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus eignet. Die ruhige und ländlich geprägte Umgebung bietet nicht nur Erholung und Natur vor der Haustür, sondern auch eine familienfreundliche Atmosphäre mit guter Anbindung an umliegende Orte und Städte. Das Grundstück ist voll erschlossen, sodass keine zusätzlichen Erschließungskosten anfallen. Die Bebauung richtet sich nach dem geltenden Bebauungsplan, der eine Bebauung mit ein bis zwei Wohneinheiten vorsieht. Ob klassisches Einfamilienhaus mit Garten, Doppelhaushälfte oder ein Haus für mehrere Generationen – hier lässt sich Wohnen ganz nach Ihren Vorstellungen realisieren. Im gleichen Gebiet stehen zudem weitere Grundstücke zur Verfügung, sodass auch individuelle Flächenwünsche berücksichtigt werden können. Eine seltene Gelegenheit für alle, die das Landleben mit modernen Wohnansprüchen verbinden möchten
– Erschlossen
– Neubaugebiet
– Feldrandlage
Die Immobilie befindet sich im neu erschlossenen Neubaugebiet in Kleinsteinhausen in idyllischer Lage direkt am Feldrand.
Kleinsteinhausen liegt im Westen des Landkreises Südwestpfalz im Zweibrücker Hügelland in einer fruchtbaren Höhenmulde, gleich weit entfernt von Zweibrücken und Pirmasens, nahe der Grenze zu Frankreich. Südwestlich befindet sich Großsteinhausen, im Norden Walshausen, im Nordosten Nünschweiler, und südöstlich Bottenbach. zur Gemeinde gehören zusätzlich die Wohnplätze Ölmühle und Stampermühle.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
„*“ zeigt erforderliche Felder an