66851 Bann
Dieses Doppelhaus überzeugt durch seine großzügige Raumaufteilung, gute Ausstattung und eine ruhige Wohnlage – ideal für Familien, die Wert auf Komfort und Funktionalität legen. Beide Haushälften sind spiegelgleich konzipiert und bieten auf drei Etagen viel Platz zum Leben, Arbeiten und Entspannen.
Raumaufteilung je Haushälfte:
Im Erdgeschoss erwartet Sie ein großzügiges Wohn- und Esszimmer mit direktem Zugang zur sonnigen Terrasse, perfekt für gemeinsame Stunden im Freien. Die angrenzende Küche bietet ausreichend Platz zum Kochen und Verstauen. Ein separates Büro ermöglicht komfortables Arbeiten von zu Hause. Ein Gäste-WC sowie ein praktischer Abstellraum ergänzen das Raumangebot dieser Ebene.
Im Dachgeschoss befinden sich drei Schlafzimmer, die flexibel als Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer genutzt werden können. Ein Ankleidezimmer sorgt für zusätzlichen Komfort. Zwei Bäder bieten moderne Ausstattung und ausreichend Platz für die ganze Familie. Vom Balkon genießen Sie einen erholsamen Blick ins Grüne.
Das Kellergeschoss bietet eine Waschküche, einen Geräteraum sowie den direkten Zugang zur Garage, was für zusätzlichen Stauraum und Alltagserleichterung sorgt.
Aktuell sind beide Hälften lukrativ vermietet. Das Objekt eignet sich also auch ideal als Kapitalanlage.
Die Jahresnettokaltmiete beider Hälften beläuft sich auf aktuell 44.880,00 €
– Terrasse
– Balkon
– Kamin
– 2 Einbauküche
Bann liegt am westlichen Rand des Pfälzerwaldes, der in diesem Bereich in die Sickinger Höhe übergeht, 13 Kilometer südwestlich von Kaiserslautern im Steinalbtal. Der Norden der Gemarkung ist Teil des Naturraumes Sickinger Stufe. Zur Gemeinde gehört zusätzlich der Wohnplatz Forsthaus Steigerhof. Im Osten des Gemeindegebiets befindet sich das Walkmühltal und unmittelbar an der östlichen Gemarkungsgrenze das Kolbental. Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Kindsbach, Kaiserslautern, Queidersbach, Obernheim-Kirchenarnbach, Oberarnbach und Landstuhl.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
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Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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