66887 Niederalben
Dieses EFH ist im Erdgeschoss komplett eingerichtet. Einbauküche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Elektro Etagenheizung, Kaminofen
Im Obergeschoss wurde mit dem Ausbau begonnen aber nicht fertig gestellt und eine Behelfstreppe muss durch eine neue Treppe ersetzt werden.
Dazu steht noch ein Grundstück von ca. 1.200 m² zur Verfügung das auch erworben werden kann.
Einbauküche
Das Haus liegt an einer ruhigen Stelle in der Ortsgemeinde Niederalben im Landkreis Kusel – Baumholder.
Der Ort liegt im Steinalbtal in der Westpfalz. 72,7 % der Gemarkungsfläche sind bewaldet. Im Südosten befindet sich Sankt Julian, im Süden Rathsweiler und nordwestlich liegt der Truppenübungsplatz Baumholder.
1816 kam der Ort zum Fürstentum Lichtenberg, einer neugeschaffenen Exklave des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld beziehungsweise ab 1826 des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha. Mit diesem fiel er 1834 an Preußen, das aus diesem Gebiet den Landkreis Sankt Wendel schuf. Nach der Abtrennung des Hauptteils an das neugeschaffene Saargebiet entstand 1920 der Restkreis Sankt Wendel-Baumholder, zu dem der Ort bis 1937 gehörte, als er in den Landkreis Birkenfeld eingegliedert wurde. 1969 wurde er in den Landkreis Kusel umgegliedert.
Durch das rheinland-pfälzische „Landesgesetz über die Auflösung des Gutsbezirks Baumholder und seine kommunale Neugliederung“ vom 2. November 1993 (GVBl, S. 518) wurde eine bis dahin zum Landkreis Birkenfeld gehörende Teilgemarkung des Gutsbezirks Baumholder bis vor die frühere Ortslage Ilgesheim am 1. Januar 1994 in die Ortsgemeinde Niederalben umgegliedert.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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