66887 Jettenbach
Das Haus wurde 1993 modernisiert.
Es ist ein zweieinhalbgeschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienwohnhaus bestehend aus folgenden Räumlichkeiten:
EG: Hobbyraum, Abstellraum
OG: Ein Zimmer, Küche, WC, und Dachterrasse über der Garage.
DG: Drei Zimmer und Bad mit WC
Eingeschossige Garage mit zwei Stellplätzen
Teils Teppichboden, teils Fliesen
Kunststofffenster mit Isolierverglasung und teilweise Kunststoffrolläden
Einbauküche
Jettenbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an und bildet dort die am weitesten südliche gelegene Ortsgemeinde.
Das Haus liegt im Ortszentrum von Jettenbach.
Entfernung zum Stadtzentrum Kaiserslautern ca. 25 km
Entfernung zum Stadtzentrum Kusel ca. 15 km
Grundschule am Ort.
Busverbindung, Haltestelle ca. 200 m entfernt
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf vorhanden.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem
Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden
festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben
Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen
Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus
Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte
Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen,
Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch
Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und
müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011
wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden
lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung
dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so
vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das
Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden.
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