66879 Steinwenden
Großzügiges Einfamilienhaus in Steinwenden zu verkaufen.
KELLERGESCHOSS:
Tankraum, Technikraum, Waschküche, Einzelgarage, Garage mit 3 Stellplätzen, Kellerraum.
ERDGESCHOSS:
Wintergarten (2001), Esszimmer, Küche, Gäste-WC, Wohnzimmer, Bügelzimmer, Arbeitszimmer, 2 Schlafzimmer, Bad mit begehbarer Dusche und Wanne.
DACHGESCHOSS:
2 Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Bad mit Dusche, Bad mit begehbarer Dusche und Wanne (2016), Wohnzimmer, Küche, Abstellraum.
SPITZBODEN:
2 Zimmer, Bad mit Dusche, Wohnraum
AUSSENANLAGE:
Große elektrische Garage mit Zugang zu Diversen Kellerräume.
Großes Grundstück über 2 Plateaus.
Das Objekt ist aktuell leerstehend. Dementsprechend kann die Immobilie zeitnah bezogen oder vermietet werden.
– 2 Einbauküchen
-Wintergarten mit Lüftungsanlage (2001)
– Fenster (2003)
– Solarthermie (2005)
– Heizung (2005)
– 3 Garagen
– Großzügige Außenanlage
– Nebengebäude als Schuppen im Garten
Steinwenden ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach an.
Steinwenden liegt am Übergangsbereich vom Landstuhler Bruch ins Nordpfälzer Bergland. Die Gemeinde gliedert sich in die Ortsteile Steinwenden, Obermohr und Weltersbach.
Nachbargemeinden sind – im Uhrzeigersinn – Kottweiler-Schwanden, Ramstein-Miesenbach, Hütschenhausen, Niedermohr und Reichenbach-Steegen.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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